Gönnerreglement

Übersicht:

Artikel 1: Ziel und Zweck
Artikel 2: Organisation
Artikel 3: Beschlussfähigkeit
Artikel 4 Berichterstattung und Abrechnung
Artikel 5: Geldverwendung
Artikel 6: Kompetenzen
Artikel 7: Rechte und Pflichten der Gönnermitglieder
Artikel 8: Austritt
Artikel 9: Information

Artikel 1 Ziel und Zweck
Beschaffung von Mitteln zur Förderung der jährlichen Anlässe, Veranstaltungen und insbesondere des Special Events.

Artikel 2 Organisation
Die Gönnerorganisation wird durch einen Ausschuss geleitet. Dieser ist identisch mit dem Vereinsvorstand.
Ausschussleiter = Vereinspräsident
Finanzen = Vereinskassier
Beisitzer = übrige. Vorstandsmitglieder des Vereins

Artikel 3 Beschlussfähigkeit
Für einen Beschluss ist die Zustimmung der Mehrheit des Gönnerausschusses und der anwesenden Vereinsmitglieder erforderlich.

Artikel 4 Berichterstattung und Abrechnung
Der Ausschuss legt jeweils an der ordentlichen Mitgliederversammlung Bericht über die durchgeführten und geplanten Aktionen ab. Die Rechnung ist jährlich durch die Kontrollstelle zu prüfen und der Mitgliederversammlung vorzulegen.

Artikel 5 Geldverwendung
  • Organisation diverser Anlässe
  • Ausserordentliche Materialanschaffungen
  • Beitrag für PR-Aktionen
  • Beiträge für die soziale Unterstützung eines Mitgliedes

Artikel 6 Kompetenzen
  • Der Präsident hat Kompetenz bis CHF 100.-- beschliessen
  • Der Ausschuss kann bis CHF 1'000.-- beschliessen
  • Über CHF 1'000.-- ist die Mitgliederversammlung zuständig

Artikel 7 Rechte und Pflichten der Gönnermitglieder

Mit Einzahlung des Gönnerbeitrages auf das Konto des VBCG ist man für das laufende Jahr Gönnermitglied (Einzahlungen im November/Dezember gelten bereits für das nächste Jahr).

Gönnerbeitrag:

  • Einzelpersonen: min. CHF 50.--
  • Ehepaare oder im gleichen Haushalt lebende Personen: min. CHF 80.--

Jährlich gelangt man für die freiwillige Erneuerung der Mitgliedschaft an die Gönner. Erfolgt bis zu gesetzter Frist keine Einzahlung, wird ein Erinnerungsschreiben versandt. Wird bis zur neuen Frist nicht bezahlt, scheidet das Gönnermitglied automatisch aus.

Jährlich wird ein bestimmter Betrag pro Gönner für dessen Betreuung in Form eines Anlasses oder ähnliches eingesetzt.


Artikel 8 Austritt
Der Austritt erfolgt auf Wunsch des Gönners ohne Kündigungsfrist.

Artikel 9 Information
Jährlich einmal und allenfalls bei zusätzlichem Bedarf wird allen Gönnern eine separate Publikation zugestellt.

Herausgeber: Verein Bärner Chiubigigle

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